Download: Aktuelle AGB
1. Geltungsbereich
(a) Diese AGB betreffen die entgeltliche Nutzung der Ferienwohnung für Wohnzwecke und Übernachtungen.
Eingeschlossen sind die Nutzung des Pkw-Stellplatzes vor dem Haus und des Aufenthaltsbereiches im Garten (Sitzecke).
(b) Für eine weitergehende Nutzung können zwischen Vermieter und Mieter gesonderte Bedingungen vereinbart werden.
2. Vertragsbildung
(a) Der Mieter gibt mit seinem Reservierungsauftrag ein verbindliches Angebot an den Vermieter ab.
Mit der Buchungsbestätigung bestätigt der Vermieter die Annahme dieses Angebots.
Dadurch kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
(b) Spätestens bei der Anreise unterzeichnen Mieter und Vermieter zwei Ausfertigungen des Mietvertrags.
Eine Ausfertigung erhält der Mieter.
(c) Der Mietvertrags enthält außer diesen AGB auch den Mietzeitraum und die Anzahl der Personen,
die in der vereinbarten Mietdauer die Ferienwohnung benutzen können.
(d) Mit der Unterzeichnung erkennt der Mieter die AGB an.
(e) Jedes Kind gilt als Person.
2. Kündigung
(a) Verstöße gegen den Mietvertrag durch den Mieter können die fristlose Kündigung zur Folge haben.
(b) Der Vermieter kann den Mietvertrag bis 4 Wochen vor der geplanten Anreise des Mieters ohne Angabe von Gründen
kündigen, ohne dass der Mieter dadurch Anspruch auf Schadenersatz hat.
(c) Der Mieter kann seine verbindliche Bestellung ohne Angabe von Gründen jederzeit stornieren.
Dies hat schriftlich zu erfolgen (Brief, Mail, Fax).
4. Nutzungsausfall
(a) Der Vermieter hält die Ferienwohnung bei verspäteter Anreise des Mieters bis 15:00 Uhr des dem Mietbeginn
folgenden Tages für den Mieter bereit. Danach ist
der Vermieter von der Pflicht der Reservierung entbunden.
(b) Wenn der Mieter verspätet oder nicht anreist oder verfrüht abreist, hat er die Miete für die gesamte vereinbarte
Mietdauer zu zahlen.
(c) Für eine Stornierung des Vertrags durch den Mieter kann der Vermieter eine Aufwands- bzw. Ausfallentschädigung
gemäß Preisliste verlangen.
5. Vertragsgegenstand
(a) Gegenstand des Vertrags sind die komplett eingerichtete Ferienwohnung lt. Inventarliste sowie der
Aufenthaltsbereich im Garten mit Gartenmöbeln.
(b) Einrichtungsgegenstände dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, aus der Ferienwohnung entfernt werden,
ausgenommen sind Geschirr, Gläser und Besteckteile.
6. Haftung des Mieters
(a) Während der Mietzeit an der Ferienwohnung oder deren Inventar entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar
sind vom Mieter ohne Verschuldungsnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen.
(b) Der Mieter haftet für Schäden durch Dritte und Unwettereinflüsse, die durch Nichtverschließen von Haus- und
Wohnungstür oder von Fenstern und Dachfenstern entstehen.
(c) Der Mieter haftet für Sach- und Personenschäden, die durch ihn, Mitmieter, Kinder oder Besucher mutwillig oder
grob fahrlässig, durch Trunkenheit oder Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, Vandalismus auf dem Grundstück des
Vermieters verursacht werden.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Eigentum bzw. Verlust des Eigentums des Mieters oder vom Mieter
mitgebrachter Sachen.
8. An- und Abreise
(a) Die Anreise erfolgt normalerweise sonntags, die Abreise sonnabends. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.
(b) Die Anreise ist an Wochenenden und Feiertagen ab 15:00 Uhr möglich, werktags ab 16:00 Uhr.
(c) Sollte die Ferienwohnung wegen unvorhersehbarer Umstände nicht ab 15:00 bzw. 16:00 Uhr zur Verfügung stehen,
so hat der Mieter trotzdem keinen Anspruch auf Schadenersatz.
(d) Die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen.
9. Preise
Mietpreis und weitere Kosten richten sich nach der jeweils gültigen
Preisliste des Vermieters.
10. Fälligkeit von Forderungen
(a) Miete, Gebühren und Umlagen sind am Anreisetag fällig.
(b) Vor der Abreise sind durch den Mieter die während der Mietdauer angefallenen weiteren Kosten gemäß Endabrechnung
zu begleichen.
11. Bezahlung
Sämtliche Zahlungen können nur bar erfolgen.
12. Kurbeitrag
(a) Gemäß Kurabgabesatzung der Hansestadt Rostock ist der Vermieter verpflichtet, einen Kurbeitrag von
beitragspflichtigen Gästen einzunehmen und an die Hansestadt Rostock abzuführen.
(b) Der Kurbeitrag ist am Tag der Anreise zu zahlen.
(c) Die Höhe des Kurbeitrags wird in der Kurabgabesatzung der Hansestadt Rostock festgelegt, die in der Ferienwohnung
zur Einsicht ausliegt.
(d) Der Gast bestätigt mit seiner Unterschrift die Zahlung des Kurbeitrags und den Erhalt der GästeCard.
13. Verhaltensregeln
(a) Im gesamten Haus besteht Rauchverbot.
(b) Das Mitbringen von Tieren bedarf der Zustimmung des Vermieters.
(c) Der Mieter nutzt die Ferienwohnung vertragsgemäß und hält sie in einem sauberen Zustand.
(d) Eingriffe des Mieters an elektrischen Geräten sind untersagt.
(e) Der gelegentliche Empfang von Besuchern ist zulässig. Eine etwaige Übernachtung von Besuchern bedarf der
Zustimmung des Vermieters und wird als Aufbettung/en in Rechnung gestellt.
(f) Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung und deren Einrichtung und technische Anlagen schonend und
pfleglich zu behandeln sowie alle durch ihn, einen
Mitmieter, Besucher oder evtl. durch Haustiere verursachte Schäden anzuzeigen und ggf. zu ersetzen.
(g) Anfallender Müll ist dem Müllkonzept entsprechend zu trennen und in den dafür bereitgestellten Mülltonen zu
entsorgen.
(h) Die Ferienwohnung ist am Abreisetag dem Vermieter besenrein und mit sauberem Geschirr zu übergeben.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Rostock.
15. Datenschutzbestimmungen
(a) Der Vermieter speichert persönliche Daten des Mieters (Name, Anschrift, Telefonnummern, Emailadressen).
(b) Diese Daten werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung und den Schriftverkehr mit dem Mieter und nicht
anderweitig verwendet.
(c) Die gespeicherten Daten werden nicht an andere Personen, Firmen, Organisationen oder Institutionen weiter
gegeben, es sei denn, dass eine Weitergabe durch gesetzliche Regelungen, polizeiliche Ermittlungen oder gerichtliche
Verfügungen vorgeschrieben ist.
Rostock, 7. November 2023